Voraussetzung
• Die zur Verfügung stehende Dachfläche sollte möglichst wenig Schatten durch
andere Gebäude, Antennen, Türme und Kaminen ausgesetzt sein.
• Idealerweise weist die geneigte Fläche nach Süden, aber auch bei einer
Ausrichtung S/W oder S/O sind die entstehenden Leistungsverluste gering.
• Bei Flachdächern empfiehlt sich eine Aufständerung um den empfohlenen
Einfallwinkel von ca. 30° herzustellen.
• Eine Baugenehmigung ist für Anlagen auf Dachflächen, Flachdächern oder
Fassaden nicht erforderlich.
• Für Freiflächenanlagen gelten andere Rahmenbedingungen. Hier ist der
Flächennutzungsplan, der Bebauungsplan bzw. eine Baugenehmigung
maßgebend.